Friday, 26. September 2014, 4:34 141170606904Fri, 26 Sep 2014 04:34:29 +0100, Posted by admin1 in Heft 187, 0 Comments
Viele Kinder und Jugendliche suchen auf ihrer Flucht in der Schweiz Schutz. In der Regel sind diese stark psychisch belastet und befinden sich in einer schwierigen sozialen Situation. Die Schule ist für diese Heranwachsenden besonders wichtig. Um deren Recht auf Bildung angemessen umzusetzen, braucht es jedoch pädagogische Zuwendung und spezifische Förderung beziehungsweise entsprechende Ressourcen und Rahmenbedingungen.
Von Christiane Lubos
Über 51,2 Millionen Menschen sind weltweit heimatlos, 16,7 Millionen sind Flüchtlinge, alle vier Sekunden wird ein Mensch vertrieben, so der aktuelle Jahresbericht der UN-Flüchtlingsorganisation1, 50 Prozent der Flüchtlinge sind unter 18 Jahren. 53 Prozent aller Flüchtlinge weltweit kommen aus drei Ländern: Afghanistan, Syrien und Somalia. Im Militärstaat Eritrea, dem sogenannten «Nordkorea Afrikas» verlassen monatlich circa 3000 Menschen unter Lebensgefahr das Land.Die meisten aller Flüchtlinge weltweit leben in provisorischen Unterkünften oder Flüchtlingslagern in Anrainerstaaten, die oft selbst politisch, wirtschaftlich und sozial instabil sind. Im Libanon ist jeder fünfte Mensch ein Flüchtling, bezieht man die dort lebenden palästinensischen Flüchtlinge mit ein, sogar jeder Vierte.Eine zunehmende Zahl von Menschen sucht auch entfernt von der Herkunftsregion Schutz. Angesichts des grossen Flücht-
lingselends weltweit bleiben die Zahlen jedoch gering. Im Jahr 2013 stellten weltweit 1,1 Millionen Menschen einen Asylantrag. Über 25 000 Asylanträge wurden von unbegleiteten Minderjährigen beziehungsweise Kindern gestellt, die von ihren Eltern getrennt sind. Dies ist eine neue und traurige Rekordzahl. Das Programm «Separated Children in Europe», ein Gemeinschaftsprojekt des internationalen Bündnisses «Save the Children» und der UNHCR geht aber von einer Mindestanzahl unbegleiteter Kinder in Europa von mehr als 100 000 aus.Betrachtet man die Europäische Union2 so wurden im Jahr 2013 30 Prozent mehr Asylanträge gestellt als im Jahr zuvor, insgesamt 435760. Die Menschen kommen vor allem über Griechenland, Bulgarien und Italien nach Europa. Allein in Italien kamen seit Anfang 2014 circa 100 000 Menschen an (im Jahr 2013 waren es insgesamt 43 000), 50 Prozent Eritreer und Syrer, viele Frauen und Kinder. Die meisten sind auf der Flucht vor Verfolgung, Gewalt und Krieg und werden deswegen in den Aufnahmestaaten als Flüchtlinge anerkannt oder vorläufig aufgenommen.
Der UNHCR nennt eine Anerkennungsrate für Menschen aus Syrien, Eritrea, Irak, Somalia und Afghanistan von 62 bis 95 Prozent3.
Flüchtlinge in der Schweiz
Insgesamt lebten im Juni 2014 in der Schweiz 82 232 Menschen mit einem Flucht-, beziehungsweise Asylstatus4. Sie alle stellen einen Anteil an der Gesamtbevölkerung von nur circa 0,1 Prozent. Die meisten wohnen bereits seit vielen Jahren in der Schweiz, selbst von den «Vorläufig Aufgenommenen» über ein Drittel schon mehr als sieben Jahre.
Während in der Schweiz bis vor kurzem die Zahl neuer Asylbewerber massiv zurückging, stieg sie im 2. Quartal 2014 wieder an5. Die wichtigsten Herkunftsländer sind heute Eritrea, Syrien und Sri Lanka. Beinahe ein Drittel aller Flüchtlinge stammt aus Eritrea.
Jährlich stellen circa 200 bis 400 Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren allein, ohne Begleitung der Eltern, einen Asylantrag in der Schweiz6. Terre des hommes7 spricht allerdings bereits im Jahr 2010 von über 600 sogenannten «Unbegleiteten Minderjährigen Flüchtlinge» (UMF). Eine unbekannte Zahl von Kindern bzw. Jugendlichen lebt als Sans- Papiers im Schatten unserer Gesellschaft.
Während in Deutschland in den letzten 10 Jahren erste wissenschaftliche Studien zur Lebenssituation von jungen Flüchtlingen (zum Beispiel von Balluseck 2003, Büttner 2004, Dieckhoff 2010) erschienen sind, die vor allem die rechtliche und psychologische Seite beleuchten, fehlen sie noch in der Schweiz. Flüchtlingskinder und Kinderflüchtlinge scheinen ein «Randproblem» zu sein, um deren Schicksal sich nur bestimmte Fachstellen bemühen.
Die Gründe, warum Kinder ihre Heimat alleine oder mit ihren Familien verlassen, sind mannigfaltig. Viele dieser Kinderflüchtlinge und Flüchtlingskinder bleiben aber lange Zeit oder für immer in der Schweiz, da für sie und ihre Familien eine Rückkehr in die Heimat nicht (mehr) möglich ist. Sie brauchen unsere besondere Aufmerksamkeit.
Recht auf Bildung für alle Kinder
Alle schulpflichtigen Kinder in der Schweiz, auch mit Asylstatus oder als Sans Papiers, haben das Recht und die Pflicht, die obligatorische Schule zu besuchen.
Das Recht auf Bildung gründet bereits im Art. 26 der Allgemeinen Menschenrechte von 1948. Auch zwei internationale Konventionen nehmen die Schweiz in die Pflicht:
•Der «Internationale Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte» von 1966. Dort heisst es im Artikel 13 Absatz 1 und 2: «Die Vertragsstaaten erkennen das Recht eines jeden auf Bildung an. (…) Die Vertragsstaaten erkennen an, dass im Hinblick auf die volle Verwirklichung dieses Rechts a) der Grundschulunterricht für jedermann Pflicht und allen unentgeltlich zugänglich sein muss (…).»
•Die UN-Kinderrechtskonvention von 1989. Dort heisst es im Art. 1: «(1) Die Vertragsstaaten achten die in diesem Übereinkommen festgelegten Rechte und gewährleisten sie jedem ihrer Hoheitsgewalt unterstehenden Kind ohne jede Diskriminierung unabhängig von der Rasse, der Hautfarbe, dem Geschlecht, der Sprache, der Religion, der politischen oder sonstigen Anschauung, der nationalen, ethnischen oder sozialen Herkunft, des Vermögens, einer Behinderung, der Geburt oder des sonstigen Status des Kindes, seiner Eltern oder seines Vormunds.
(2) Die Vertragsstaaten treffen alle geeigneten Massnahmen, um sicherzustellen, dass das Kind vor allen Formen der Diskriminierung oder Bestrafung wegen des Status, der Tätigkeiten, der Meinungsäußerungen oder der Weltanschauung seiner Eltern, seines Vormundes oder seiner Familienangehörigen geschützt wird.»
In den darauf folgenden Art. 28 und 29 wird explizit auf das Recht auf Bildung eingegangen.8
Auch durch die Schweizer Bundesverfassung wird im Art. 19 ausreichender und unentgeltlicher Grundschulunterricht gewährleistet. Im Art. 62 heisst es: «Sie [die Kantone] sorgen für einen ausreichenden Grundschulunterricht, der allen Kindern offen steht. Der Grundschulunterricht ist obligatorisch (…).» Die schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektion (EDK) bekräftigte 1991 diesen Grundsatz: «… alle in der Schweiz lebenden fremdsprachigen Kinder in die öffentlichen Schulen zu integrieren. Jede Diskriminierung ist zu vermeiden.» Die EDK setzte sich auch gegen die Diskriminierung von Sans-Papiers-Kindern und -Jugendlichen in der Schweiz ein.
Es lässt sich sagen, dass sich in den letzten Jahren der behördliche Umgang mit Kindern und Jugendlichen aus dem Asylbereich, selbst mit Sans Papiers, etwas verbessert hat. Jedoch werden die Nothilfestrukturen dem Recht von Kindern auf Bildung selten gerecht. Immer noch gibt es Gemeinden, die sich weigern, Kinder aus Familien, die Nothilfe beziehen, – das heisst Kinder aus Familien, deren Asylgesuch abgelehnt worden ist oder auf deren Asylgesuch nicht eingetreten wurde – einzuschulen.9
Probleme ergeben sich bis heute auch für Sans-Papiers-Jugendliche in der nachobligatorischen Schulzeit. Seit 1.2.2013 ist aber unter bestimmten Bedingungen eine Berufslehre für sie möglich10.
Jugendliche Flüchtlinge, die allerdings erst im nachobligatorischen Schulalter in die Schweiz einreisen, haben kein Recht mehr auf Schulbesuch. Für sie ist ein Einstieg in eine qualifizierende Ausbildung sehr erschwert.
«Ich lebe hier wie in einem Wartesaal. Es geht nicht zurück und es geht nicht nach vorne. Ich darf nicht in die Schule gehen, weil ich schon zu alt bin, ich darf aber auch keine Ausbildung machen und keine Kurse besuchen, weil ich nicht anerkannt bin. Ich bin wie geparkt auf einem vergessenen Parkplatz. Ich kann nur warten. Wie soll das weitergehen?» (Mirjam, Syrien, 16 Jahre alt, im Asylverfahren).
«Als ich 16 war, musste ich meine Heimat, meine Familie und meine Freunde verlassen, aufgrund des Drucks der al-Shabaab-Soldaten. … Meine Mutter hat einen Menschenhändler gefunden, der für mich den Weg organisieren konnte. … Ich hatte [in der Schweiz] niemanden, der mir helfen konnte. Ich war allein, ich wollte lernen, mich weiterbilden und die Zukunft planen. Diese harten Zeiten waren sehr schmerzvoll. Ich wusste nicht, wie lange es so leiben würde. Ich wusste auch nicht, wie lange ich auf ein Resultat von meinem Asylgesuch warten musste. … Ich habe einige Male versucht, in verschiedenen Berufen zu schnuppern und eine Lehre zu finden. Ich habe viele neue und schlechte Situationen erlebt, wenn ich sagte: ‹Ich habe keine Schule›. Dann gab es immer sofort Fragen wie: ‹Was? Warum?› …» (Abdulahi Ali, Somalia)11.
(Noch) nicht anerkannte, aber auch anerkannte jugendliche Flüchtlinge haben in verschiedener Hinsicht erschwerte Voraussetzungen für ihre Bildungs- und somit auch Berufslaufbahn. Beeinträchtigungen und negative Erfahrungen vor, während und nach der Flucht sowie der unsichere Status als Asylsuchende wirken sich auf die psychische, soziale und schulische Situation der Einzelnen aus.
Psychische Situation
Kinder und Jugendliche auf der Flucht sind besonders verwundbar – vor allem, wenn sie unbegleitet unterwegs sind. Oftmals sind sie Monate oder sogar Jahre unterwegs. Viele haben direkt Verfolgung, Entführung und Tod von geliebten Menschen erlebt, waren den Kriegsereignissen oder offener Gewalt in ihrem Herkunftsland schutzlos ausgeliefert, andere haben Wüsten und Meere durch- und überquert, waren in Gefängnissen oder mussten über lange Zeit in Flüchtlingslagern ausharren, bis sie ihr Ziel mit Hilfe von Schleppern oder im seltenen Fall auch legal erreichen konnten. Hinter jedem Kind oder Jugendlichen, hinter jedem Flüchtling steht eine oft lange Geschichte. Viele haben unsichtbare Wunden. Circa 40 Prozent der Flüchtlinge12 leiden an einer Posttraumatischen Belastungsstörung (PTBS).
Darunter sind oft auch Flüchtlingskinder und -jugendliche. Die Symptome sind sehr vielfältig (zum Beispiel Möhlen 2005, Bräutigam 2000, Bründl 2005, Lennertz 2009, Machsoud o.J.) und kommen unterschiedlich stark und häufig zum Vorschein. Besonders in einer so und so schon sensiblen Lebensphase, in der die Suche nach der eigenen Identität stark im Vordergrund steht, in der Beziehungen zu Gleichaltrigen aus dem Umfeld bedeutsamer werden, in der wichtige Weichen für die Zukunft gestellt werden, kommt es zu einem gewaltsamen Bruch. Sie leiden dabei nicht nur an den eigenen Verlusten, sondern auch an der Destabilisierung der psychischen Struktur der Eltern (vgl. Bründl 2005). Das Identitätsgefühl wird tiefgreifend erschüttert. Die aufenthaltsrechtlichen Bestimmungen und die Angst vor Abschiebung verstärken ihre Unsicherheit und Perspektivlosigkeit.
«Liebe, Schutz und Wärme» sind aber nach Keilson (zitiert nach Zito: 128) nötig, damit die Kinder ihre traumatischen Erlebnisse besser verarbeiten können. «Bei weiterer Unsicherheit, Verlusten, Ablehnung und Stress hingegen» kann es zu einer «Fortsetzung und Chronifizierung der Traumatisierung» kommen.
Umgekehrt können die Erlebnisse Kinder und Jugendliche aber auch reifen lassen. Sie haben gelernt, Verantwortung zu übernehmen. Manchmal mussten sie auf der Flucht auch Elternteile ersetzen, ihre jüngeren Geschwister schützen und unterstützen. Viele stehen schon früh auf eigenen Füssen.
«Ich hatte manchmal grosse Angst, wenn uns die Mutter alleine zurückliess, um nach Essen zu suchen. Manchmal war sie mehrere Tage fort. Ich habe dann auf meine Schwestern und Brüder aufgepasst, mich um sie gekümmert. Wir durften das Zimmer nicht verlassen. Wir waren ja in einem fremden Land [Libyen] und draussen waren die Soldaten …» (Sem, 12 Jahre, Eritrea).
Flüchtlingskinder und -jugendliche haben ihr gewohntes Umfeld verloren und wurden entwurzelt. Sie sind auf der Suche nach neuen Beziehungen, nach Menschen, die sie annehmen, wie sie sind, nach Kollegen und Freunden. Diese Suche macht sie offen, wach, sensibel, dort, wo sie auf eine Willkommenskultur stossen.
«Es hat mich immer wieder erstaunt, wie offen und herzlich, die Kinder aus dem Asylzentrum mir entgegenspringen, wenn ich zum Deutschunterricht komme. Sie sind total begeisterungsfähig und motiviert, obwohl sie unter so schwierigen Bedingungen leben. Es ist für sie das Höchste, gemeinsam etwas zu lernen, zu malen, zu singen» (Studentin, die ehrenamtlich Deutsch in einem Asylzentrum unterrichtete).
Soziale Situation
Kommen Flüchtlinge in der Schweiz an, müssen sie zuerst in einem der sechs Aufnahme- und Verfahrenszentren (EVZ)13 Asyl beantragen. Dort findet auch die Erstbefragung statt. Im Zentrum in Basel zum Beispiel, das für circa 350 Menschen gedacht ist, werden auch Kinder mit ihren Familien und Jugendliche untergebracht. Die Schule dürfen sie in dieser Zeit nicht besuchen. Nach maximal drei Monaten (manche bleiben aber auch länger in der Einrichtung) sollten die Flüchtlinge, wenn bis dahin kein Ausweisungsgrund vorliegt, auf die verschiedenen Kantone verteilt werden. Dort wohnen die Familien oft immer noch auf engstem Raum. Privatsphäre, Rückzugsmöglichkeiten wie auch Spielmöglichkeiten oder eine ungestörte Lernumgebung fehlen.
«In der Wohnung gibt es zwei Zimmer, in dem einen wohnt eine Familie aus Nigeria mit fünf Personen und einem Baby, in dem anderen Zimmer wohnen wir: meine Eltern, meine drei Brüder und ich. Dann gibt es einen kleinen Gemeinschaftsraum für alle, eine Küche und ein Bad. Im Haus sind vierzehn solcher Wohnungen» (Nuha, 11 Jahre, Syrien, Asylbewerberin, seit fünf Monaten in der Schweiz).
Befinden sich die Asylsuchenden noch im EVZ, so erhalten sie pro Person täglich drei Franken, die einmal wöchentlich ausgezahlt werden (Menschen aus den Balkanländern bekommen kein Taschengeld). In Sammelunterkünften erhalten sie je nach Kanton und Situation zwischen sieben bis dreizehn Franken pro Person.
Viele Flüchtlingskinder und -jugendliche (und deren Familien) sind dadurch von Armut bedroht. Hinzu kommt, dass ein unterstützendes Netzwerk aus Familienangehörigen und engen Freunden oftmals fehlt oder diese oft selbst unter schwierigen Bedingungen leben. Neue Beziehungen lassen sich nur schwer aufbauen vor allem zur einheimischen Bevölkerung.
«Ich lebe jetzt schon zwanzig Jahre hier. Mit unseren Nachbarn grüssen wir uns freundlich, wenn wir uns sehen, aber ich bin noch nie von Schweizern nach Hause zum Kaffee eingeladen worden. Vielleicht ist es Angst vor dem Fremden? …» (Frau S., Irak,)
Wo aber gegenseitige Achtung, Aufnahme und Offenheit im Fokus stehen, dort können neue und überraschende Beziehungen entstehen, denn «meine Heimat habe ich verloren, ich finde sie neu in den Beziehungen zu anderen Menschen» (Herr Q., Afghanistan).

Schulische Situation
Auch wenn manche Flüchtlinge im Herkunftsland nur wenige Schuljahre absolvieren konnten: Schule kennen alle. Es ist etwas Vertrautes, wenn auch die Form und der Umgang oftmals erklärungsbedürftig sind. Die Schule kann den Kindern und Jugendlichen Sicherheit geben, sie kann zum Anker und zum Sprungbrett werden.
«Ein Kind, das jahrelang nicht zur Schule gehen kann, wird nicht wieder aufzuholende Bildungslücken haben, die ihm im weiteren Lebenslauf viele Chancen verbauen. Auch wenn diese Kinder nicht in Deutschland bleiben, sondern in ihr Heimatland zurückgehen oder anderswo auf der Welt leben werden – Bildung und Ausbildung nehmen sie überall mit hin. Für Flüchtlingskinder hat Schule neben der formalen Bildung noch eine andere wichtige Funktion. Die alltägliche Routine kann ihnen nach oft traumatischen Erlebnissen im Heimatland und auf der Flucht ein Stück Normalität vermitteln. Die Belastungen, denen sie und ihre Familien ausgesetzt sind – eine fremde Sprache, Angst vor ständig drohender Abschiebung, Sorge um in Kriegsgebieten zurückgebliebene Familienmitglieder – können durch eine gute Schule, die sie als Persönlichkeit annimmt, wenigstens ein Stück weit abgefedert werden. Die Kinder können in der Schule andere soziale Erfahrungen machen als in den Flüchtlingsunterkünften, sie können Stabilisierung, Orientierung und Integration erfahren.»14
Flüchtlingskinder und Jugendliche, die neu in die Schweiz kommen, haben das Recht und die Pflicht, wie alle anderen auch, die Schule zu besuchen. In der Praxis kommt es aber unter Umständen zu Problemen.
Oftmals haben diese Kinder und Jugendlichen bereits durch die monate- oder jahr-lange Flucht, den Aufenthalt in verschiedenen Ländern mit unterschiedlichen Sprachen viel Zeit verloren. In verschiedenen Kantonen der Schweiz werden sie auch nicht eingeschult, solange sie in kantonalen Sammelunterkünften und noch nicht auf die Gemeinden verteilt wohnen.
«Die Schulen sind überfordert, wenn die Kinder eventuell mitten im Jahr kommen und nach einer Zeit vielleicht wieder gehen, weil die Familie einen Transit bekommen hat» (Leiter einer Sammelunterkunft für Flüchtlinge).
Das kann aber Monate dauern. Als Alternative werden seit Kurzem in den Sammelunterkünften oder an anderen Orten schulähnliche Kurse durchgeführt. Kinder aus aller Welt im Primarschulalter werden in einer Klasse zusammengefasst und von einer ausgebildeten Lehrperson unterrichtet.
«Ich habe momentan 16 Kinder in jedem Kurs. Wir haben die Klassen geteilt. Sie sind zur Zeit sieben bis elf Jahre alt und kommen aus sechs verschiedenen Ländern. Wir üben vor allem Deutsch, aber auch ein wenig Mathematik und Sachunterricht. Die Situation ist nicht einfach – vor allem für die Kinder. Sie kommen mit einem ganz unterschiedlichen Hintergrund und ihre aktuelle Situation ist sehr ungewiss und belastend.
Wenn die Kinder dann wirklich eingeschult werden, dann geht es eigentlich erst richtig los. Viele Lehrpersonen in den Schulen wissen nicht, was sich alles im Leben dieser Kinder abspielt. Sie sagen dann zum Beispiel: ‹Der kann ja noch gar nicht Deutsch, obwohl er schon ein halbes Jahr hier ist…› Sie haben manchmal keine Ahnung!» (Lehrperson einer Klasse für Kinder von Asylbewerbern).
Flüchtlingskinder in Regelklassen
Die Einschulung von Flüchtlingskindern in Regelklassen ist für alle Beteiligten eine grosse Herausforderung: Lehrperson, Eltern, Kind. Sind die Kinder neu im Land, haben sie ein Recht auf Förderunterricht Deutsch, auch die Benotung wird für eine Zeit (meist ein Jahr) ausgesetzt. In Wohnquartieren mit einem hohen Anteil an ausländischen Mitbürgern gibt es auch und immer mehr Zusatzangebote: Kinder und Jugendzentren mit Hausaufgabenhilfe, Tagesstrukturen in der Schule, Leseförderungsprojekte, MuKi-Kurse etc., die dem Kind und seiner Familie die Eingliederung erleichtern wollen.
Eine grosse Bedeutung jedoch hat die Klassenlehrperson. Sie ist der Bezugspunkt, an dem sich das Kind zuerst einmal orientiert. Sie trägt durch ihre Haltung und pädagogische Kompetenz wesentlich mit dazu bei, dass das Kind – jedes Kind – sich willkommen fühlt und Schritt für Schritt das eigene Potenzial entwickeln kann. Ihre Einstellung und Handlungskompetenz in Bezug auf die spezifische Situation von Kindern mit Migrationshintergrund – und noch dazu Fluchthintergrund –, stellt Weichen im Bildung(miss)erfolg dieser Kinder (vgl. zum Beispiel Allemann-Ghionda u.a. 2006, Edelmann 2007).
Viele Kinder aus dem Flüchtlingsbereich haben bereits wertvolle Jahre verloren, in denen sie nicht oder nur unregelmässig zur Schule gehen konnten, sie sind mit einer neuen Sprache und Umwelt, ungewohnten kulturellen Gepflogenheiten konfrontiert. Viele müssen erst einmal (wieder) lernen zu lernen, sich einer Aufgabe zu widmen, dranzubleiben und sich zu konzentrieren. Oftmals überrascht uns aber auch die Motivation, die Freude und Neugierde dieser Kinder, wenn sie spüren, dass sie angenommen werden und Fehler machen dürfen ohne ausgelacht zu werden. In ihrem Engagement und ihrer Begeisterungsfähigkeit schläft ein grosses Potenzial: die Hoffnung, es zu schaffen, «dazuzugehören».
Die wachsende Präsenz von Kindern aus vielen verschiedenen Sprachen, Kulturen und Religionen, insbesondere aus Kriegsländern in einer Klasse stellt hohe Ansprüche an die Lehrperson wie auch an unser gesamtes Bildungssystem. Wenn der Unterricht wirklich jeden Schüler und jede Schülerin optimal fördern will, wie es unser Anspruch ist, dann müssen die Lehrpersonen besser unterstützt werden. Dies geschieht durch angepasste Rahmenbedingungen (Klassengrösse, Teamteaching etc.), aber auch durch Aus- und Fortbildung zu spezifischen Themen und didaktisch-methodischem Vorgehen.
Der UNESCO Bericht zur Bildung für das 21. Jahrhundert «Lernfähigkeit: unser verborgener Reichtum», ein Ergebnis weltweiter Analysen betonte bereits 1997: «Die Kommission sieht in Bildung weder ein Wundermittel noch eine magische Formel, die die Pforten zu einer von Idealen erfüllten Welt öffnet, aber sie ist eines der wichtigsten verfügbaren Werkzeuge für eine umfassendere und harmonischere Art der menschlichen Entwicklung. Sie kann Armut, Ausgrenzung, Unwissenheit, Unterdrückung und Krieg überwinden helfen.» Im Bericht wird von einem «Vier-Säulen-Modell» gesprochen, das auf die Bildungsbedürfnisse des 21. Jahrhunderts antworten will: Lernen, zusammenzuleben; Lernen, Wissen zu erwerben; Lernen zu handeln; Lernen für das Leben.15 «Lernen zusammenzuleben» ist wohl eine der wichtigsten Aufgaben für die Regelklasse. Davon wird auch unsere Zukunft abhängen, nicht nur in Europa.
Die Zahl der Kinder und Jugendlichen, die eine Flucht erlebt haben, steigt weltweit. Einen Reflex davon sehen wir auch in Schweizer Schulen. Es ist deshalb dringend nötig, dass der Kenntnissstand über die Situation von Kinderflüchtlingen und Flüchtlingskinder, über deren Zugänge zu Bildung, deren psychische, soziale und schulische Entwicklung auch wissenschaftlich besser erforscht wird, um im Anschluss daran, Konsequenzen für die Schule zu ziehen. Erste «best practice» Erfahrungen, vermehrte Angebote in Ausbildungsmodulen für Lehrpersonen und aktuelle Tagungen dazu auch an Pädagogischen Hochschulen zeigen in die richtige Richtung.
– Christiane Lubos ist Dozentin für Interkulturelle Pädagogik an der Pädagogischen Hochschule der Fachhochschule Nordwestschweiz.
Fussnoten
1 UNHCR (2014): War’s Human Cost. Global Trends 2013. [http://www.unhcr.ch/fileadmin/user_upload/dokumente/06_service/zahlen_und_statistik/Global_Trends_2013.pdf; 31.8.2014].
2 European Asylum Support Office (2014): Annual Report Situation of Asylum in the European Union 2013. [http://easo.europa.eu/wp-content/uploads/EASO-AR-final.pdf; 31.8.2014].
3 UNHCR (2014). Asylum Trends 2013. [http://www.unhcr.ch/fileadmin/user_upload/dokumente/06_service/zahlen_und_statistik/UNHCR_Asylum_Levels_and_Trends2013released.pdf; 31.8.2014].
4 Darunter sind 31 575 anerkannte Flüchtlinge und 25 909 Menschen, die vorläufig aufgenommen wurden.
5 Im Jahr 2013 kamen 25 Prozent weniger Asylsuchende in die Schweiz als im Jahr 2012, im 1. Quartal 2014 kamen 12 Prozent weniger als im 4. Quartal von 2013 und im 2. Quartal 2014 stiegt die Zahl wieder um 10 Prozent an. (vgl. Bundesamt für Migration: Asylstatistiken 2013).
6 Schweizer Flüchtlingshilfe (2013): Fluchtland Schweiz. [http://www.fluechtlingshilfe.ch/hilfe/fluechtlinge/fluchtland-schweiz-pdf/?searchterm=kinderfl%C3%BCchtlinge; 31.8.2014].
7 Terre des hommes (2010): Überzählige Kinder in Europa? Verschwunden, freiwillig abgereist, ausgerissen. Bern: Terre des hommes.
8 UN Kinderrechtskonvention (1989). [http://www.national-coalition.de/pdf/UN-Kinderrechtskonvention.pdf; 31.8.2014].
9 Vgl. Eidgenössischen Kommission für Migrationsfragen (2010): Sans-Papiers in der Schweiz. Empfehlungen. Bern: EKM. S.6.
10 Eidgenössische Kommission für Migrationsfragen [https://www.ekm.admin.ch/content/ekm/de/home/themen/sanspapiers/aktuell.html; 31.8.2014].
11 Integrationsprogramm Aarau (Hrsg.) (2014): Unterwegs. Aarau. S. 52.
12 Psychologische Forschungs- und Modellambulanz für Flüchtlinge. Universität Konstanz, 2005.
13 Aufnahme- und Verfahrenszentren gibt es in Basel, Kreuzlingen, Chiasso, Vallorbe und Altstätten.
Ebenso in den Flughäfen Zürich und Genf gibt es für ankommende Flüchtlinge im Transitbereich eine Anlaufstelle.
14 Deutsches Kinderhilfswerk (2010): Niemanden ausgrenzen. [http://www.kinderpolitik.de/positionen/uebersicht/31-positionspapier-07-niemanden-ausgrenzen; 31.8.2014].
15 Deutsche UNESCO Kommission (1998): Lernfähigkeit, unser verborgener Reichtum. [http://www.unesco.de/index.php?id=33; 31.8.2014].
Literatur
Allemann-Ghionda, Cristina; Auernheimer, Georg; Grabbe, Helga; Krämer, Angelika (2006): Beobachtungen und Beurteilung in sozio-kulturell und sprachlich heterogenen Klassen: Die Kompetenz der
Lehrpersonen. In: Zeitschrift für Pädagogik, 52 (51. Beiheft), S. 250-266.
Bräutigam, Barbara (2000): Der ungelöste Schmerz. Giessen: Psychosozial Verlag.
Bründl, Peter, Kogan, Ilany (Hg.) (2005): Kindheit jenseits von Trauma und Fremdheit, Frankfurt: Brandes und Apsel.
Büttner, Christian u.a. (2004): Kinder aus Kriegs- und Krisengebieten. Frankfurt: Campus.
Dieckhoff, Petra (Hg.) (2010): Kinderflüchtlinge. Wiesbaden: Verlag für Sozialwissenschaften.
Edelmann, Doris (2007): Pädagogische Professionalität im transnationalen sozialen Raum. Wien, Zürich: LIT.
Lennertz, Ilka (2011): Trauma und Bindung bei Flüchtlingskindern. Göttingen: Vandenhoeck und Ruprecht.
Machsoud, Mona (o.J): Kindern helfen, mit Kriegsbelastungen fertig zu werden. Ein Leitfaden für Eltern und Lehrer, Zürich: Unicef.
Möhlen, Heike (2005): Ein psychosoziales Interventionsprogramm für traumatisierte Flüchtlingskinder, Giessen: Psychosozial Verlag.
Keilson, Hans (1979/2005): Sequentielle Traumatisierung – Untersuchung zum Schicksal jüdischer Kriegswaisen. Giessen: Psychosozial-Verlag.
Von Balluseck, Hilde (Hg.) (2003): Minderjährige Flüchtlinge. Opladen: Leske und Budrich.
Zita, Dimo (2010): Traumatherapie mit jungen Flüchtlingen. In: Dieckhoff, Petra (Hg.) (2010): Kinderflüchtlinge. Wiesbaden: Verlag für Sozialwissenschaften. S. 125-138.
– Foto: Lucky Dragon –Fotolia.com
– Zeichnung: Léopold Tschanz, Beitrag zur Kampagne «Kein Kind ist illegal!»
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